Fragen und Antworten zur KFO

  • Wie kann man Zahnfehlstellungen vorbeugen?

    Manche Fehlstellungen (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer) sind erblich bedingt und lassen sich nicht vermeiden. Andere werden durch schädliche Angewohnheiten (sog. "Habits") verursacht und lassen sich vermeiden, wenn diese Habits rechtzeitig abgestellt werden. Dazu gehören:


    • Daumenlutschen, Schnuller oder Nuckelflasche über das dritte Lebensjahr hinaus
    • Mundatmung mit offenen Lippen
    • Falsches Schlucken, bei dem die Zunge zwischen die Vorderzähne geschoben wird
    • Lippenbeißen
    • Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen durch Karies wegen falscher Ernährung und mangelnder Mundpflege
  • Warum lassen sich Zähne kieferorthopädisch bewegen?

    Die Kieferknochen und damit auch die darin wurzelnden Zähne reagieren ein Leben auf Druck und Zugwirkung. Ein lang anhaltender Druck auf die Zähne durch eine Klammer bewirkt somit auch im Erwachsenenalter noch eine Veränderung der Zahnstellung.

  • Wann ist eine KFO-Behandlung erforderlich?

    Der häufigste Grund für eine KFO-Behandlung sind Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Durch eine Zahnregulierung können harmonisch und ästhetisch wirkende Zahnreihen gestaltet werden. Es gibt aber auch gesundheitliche Gründe für eine KFO-Behandlung:


    • Besseres Abbeißen und Kauen mit richtig stehenden Zähnen: Das verbessert die Verdauung und schont Magen und Darm
    • Deutlicheres Sprechen: Kein Lispeln und Anstoßen
    • Bei manchen Fehlstellungen kann der Mund nachts beim Schlafen und auch tagsüber nicht richtig geschlossen werden. Dadurch werden die Mundschleimhaut und die Atemwege trocken.
    • Schonung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur durch harmonische Zahnreihen: Vorbeugung gegen Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen und Spannungskopfschmerzen
    • Vorbeugung gegen Wirbelsäulen-Verkrümmungen und Beckenschiefstand
  • Wann soll mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?

    Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte mit dem 5. bis 6. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter Abweichungen erkennen lassen.


    Bei Patienten im Alter von neun bis zehn Jahren, die sich noch im Wachstum befinden, sollte der zweite Zahnwechsel begonnen haben, aber die Pubertät noch nicht abgeschlossen sein.


    Der zweite Zahnwechsel ist der Zeitpunkt, wenn nach den vier Schneidezähnen der nächste Milchzahn wechselt. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll früher anzufangen, da die Behandlung zu lange dauert.


    Alle vorhandenen bleibenden Zähne (mit Ausnahme der Weisheitszähne) sollten durchgebrochen sein, bevor ein Behandlungsfall beendet werden kann. Wird zu früh begonnen, verlieren die Patienten häufig die Motivation und vernachlässigen die in der Kieferorthopädie wichtige Mitarbeit.

  • Was ist, wenn die Milchzähne vorzeitig verloren gehen?

    Neben der Abbeißfunktion erfüllen die Milchschneidezähne eine weitere wichtige Funktion: die Lautbildung beim Sprechen. Als Platzhalter für die bleibenden Zähne spielen jedoch die Milchmolaren (Backenzähne) in der Stützzone eine bedeutendere Rolle.


    Während sich im Seitenzahnbereich die bleibenden Zähne unter den Milchbackenzähnen entwickeln, stehen die permanenten Frontzähne in Staffelstellung.

  • Kann ich mich auch als Erwachsener kieferorthopädisch behandeln lassen?

    Aber ja! Grundsätzlich sind KFO-Behandlungen in jedem Alter möglich und im Erwachsenenalter aus gesundheitlichen Gründen manchmal sogar notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite, auf der es um die Kieferorthopädie für Erwachsene geht.

  • Wann und wie lange müssen lose Klammern getragen werden?

    Sie sollten täglich, ungefähr 16 Stunden lang getragen werden. Am besten nachts und zusätzlich noch sechs Stunden am Tag. Je länger und häufiger eine Klammer getragen wird, desto größer ist die Wirkung und umso schneller kommt man zum gewünschten Ergebnis

  • Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung im Schnitt?

    Das hängt von vielen Faktoren ab: Von der Schwere der Fehlstellung, dem Alter des Patienten, der Art der Zahnspange, der Tragedauer und der Mitarbeit. Im Allgemeinen dauert die aktive Regulierungsphase ca. zwei bis drei Jahre, an die sich die mehrjährige Haltephase mit Retainern anschließt.

  • Wie oft muss ich während der Behandlung zum Kieferorthopäden?

    Das hängt von der Art der Spange ab und in welcher Behandlungsphase sich der Patient befindet. Bei herausnehmbaren Zahnspangen und Alignern liegen die Abstände bei etwa sechs bis acht Wochen, bei festsitzenden Spangen ca. vier bis sechs Wochen.

  • Sind lose Zahnspangen so gut wie festsitzende?

    Das kann man nicht so pauschal beantworten: Lose und festsitzende Zahnspangen haben verschiedene Anwendungsgebiete und wir wählen im Einzelfall aus, welche Spange am besten geeignet ist. Oft muss man im Laufe einer Behandlung beide Spangenarten nacheinander anwenden.

  • Können sich die Zähne später wieder verschieben?

    Prinzipiell leider ja: Zähne haben lebenslang die Tendenz zu wandern. Aber auch Wachstumsvorgänge (z.B. der Weisheitszähne), schädliche Angewohnheiten (z.B. Bleistiftkauen) oder ungünstige Erbanlagen können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben. Am ehesten kommt es zu einem sog. Engstand bei den Schneidezähnen, wobei sich diese etwas übereinander schieben.


    Deshalb sollten nach einer kieferorthopädischen Behandlung grundsätzlich eine herausnehmbare Retentionsschiene oder ein sog. Retainer (ein innenliegendes Klebedrätchen) eingesetzt werden, mit denen die Zähne an ihrem Platz gehalten werden.

  • Können Zähne durch eine kieferorthopädische Behandlung locker werden?

    Während der aktiven Behandlungsphase werden die Zähne im Kiefer bewegt und können vorübergehend etwas locker werden. Das verschwindet nach Abschluss der Behandlung wieder.

  • Schadet eine feste Zahnspange den Zähnen?

    Die Zahnspange selbst schadet den Zähnen nicht. Das können nur die Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ansetzen. Deshalb ist es während einer kieferorthopädischen Behandlung eine besonders sorgfältige Zahn- und Mundpflege notwendig.

  • Können während der KFO-Behandlung Probleme und Schmerzen auftreten?

    Kurz nach dem Einsetzen fester Zahnspangen kann es vorübergehend zu einem Spannungsgefühl und einer erhöhten Empfindlichkeit der Zähne kommen, die bald wieder abklingen. Bei losen Zahnspangen kann es zu Druckstellen kommen, die von uns beseitigt werden müssen. Vorübergehend kann auch das Zahnfleisch etwas entzündet sein. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite "SOS bei Zahnspangen-Problemen".

  • Kann man mit einer festen Zahnspange alles essen?

    Jein! Weiche Speisen sind kein Problem. Harte Nahrung wie Nüsse, Karotten oder Äpfel und klebrige Süßigkeiten wie Karamellbonbons, Lakritze oder Gummibärchen sollten vermieden werden. Harte Nahrung kann dazu führen, dass sich Drähte verbiegen oder Brackets lösen. Falls Sie oder Ihr Kind trotzdem nicht darauf verzichten wollen, schneiden Sie sie in mundgerechte kleine Stücke und kauen Sie vorsichtig. Klebrige Süßigkeiten lassen sich oft nur schwer von der Zahnspange lösen und bilden hartnäckige Beläge. Verzichten Sie besser ganz darauf.

  • Entfernung bleibender Zähne – ist das wirklich notwendig?

    Die Entfernung (Extraktion) eines oder mehrer bleibender Zähne kann in bestimmten Ausnahmefällen notwendig sein, damit ausreichend Platz für die verbleibenden Zähne entsteht. Vor allem bei starken Engständen der Schneidezähne in Kombination mit einem geringen Überbiss ist eine Behandlung ohne Extraktion oft nicht möglich.


    Auch zum Ausgleich von nicht angelegten, oder nicht erhaltungswürdigen Zähnen, sowie zur Aufhebung von Asymmetrien ist eine Extraktion manchmal unumgänglich.

  • Was bezahlt die Krankenkasse bei kieferorthopädischen Behandlungen?

    Generell gilt: Bei der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern übernimmt die Krankenkasse 80 % der Behandlungskosten. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie den Eigenanteil von 20 % zurückerstattet.


    Aber nicht alles wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen: Sie ist gehalten, eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung sicherzustellen. Die moderne Kieferorthopädie bietet Angebote, die weit über „ausreichend“ hinausgehen und Behandlungen für Ihr Kind ästhetischer und schonender gestalten.


    Wir beraten Sie umfassend und Sie entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen – z. B.:


    • Brackets ohne störende Befestigungen (selbstligierend)
    • Zahnfarbene Brackets aus Keramik – fast unsichtbar
    • Lingualbrackets - unsichtbar, da auf der Zahnrückseite befestigt
    • Prophylaxe- und Pflegeangebote gegen die Kariesgefahr
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